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Rechtsanwalt Erik Wachter Kiel

Datenmeisterei®

Datenschutzrecht gehört zum IT-Recht. Als Fachanwalt für IT-Recht ist mir Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Als Datenmeisterei® bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um den Datenschutz an:

Wer braucht Datenschutz?

Grundsätzlich ist jeder, der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt verpflichtet, Datenschutz umzusetzten. Ebenso sind Personengesellschaften und Vereine, die regelmäßgig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Wer brauchen einen Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen oder Vereine mit mindestens zehn Personen - die mit Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Aber auch Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn das Unternehmen mit besonderen Daten wie

verarbeitet werden, und wenn diese Verarbeitung eine Kerntätigkeit des Unternehmens oder des Vereines darstellt.

Wen sollte man als Datenschutzbeauftragten bestellen?

Es besteht die Möglichkeit, einen internen Datenschutzbeauftragten, also jemand aus dem Unternehmen selbst oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wichtig ist, dass der bestellte Datenschutzbeauftragte über eine ausreichende Kenntnis und Qualifikation verfügt. Nicht notwendig ist, dass ein Datenschutzbeauftragter zertifiziert ist. Es kommt nicht auf den Nachweis der Kenntnisse durch ein Zertifikat, sondern die tatsächlichen subjektiv vorhandenen Kenntnisse an.

Welche Vorteile hat ein interner Datenschutzbeauftragte?

Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass er bestenfalls in die Verarbeitungsprozesse des Unternehmens eingebunden ist und Einblick in die konkret im Unternehmen anfallenden Datenverarbeitungsvorgänge hat.

Welche Nachteile hat ein interner Datenschutzbeauftragter?

Neben arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten sprechen vor allem die mit Zeit und Kosten verbundenen Schulungen, das Vorhalten entsprechender Arbeitsmittel und der nicht immer einfache Spagat zwischen einer unabhängigen Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und der Weisungsgebundenheit aus dem Anstellungsverhältnis gegen einen internen Datenschutzbeauftragten.

Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt selber für die notwendige Qualifikation und Fortbildung, hat eigene Arbeitsmittel und bringt zudem regelmäßigig eine Berufshaftpflichtversicherung mit. Damit ist ein externer Datenschutzbeauftragten in vielen Fällen günstiger, qualifizierter und flexibler als ein Mitarbeiter. Weiter bringt ein externer Datenschutzbeauftragter die notwendige Unabhängigkeit mit, um auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinzuwirken.

Welche Nachteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter muss sich erst in die Datenverarbeitung des Unternehmens einarbeiten und ist auf Zuarbeit, etwa durch die IT-Abteilung, angewiesen, um die Datenverarbeitungsvorgänge zu erfassen.

Wer eignet sich als externer Datenschutzbeauftragter?

Es gibt keine einheitliche Ausbildung zum externen Datenschutzbeauftragten. Prinzipiell kann jeder, der sich für hinreichend qualifizierten hält, die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten ausfüllen.

Warum einen Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragten?

Rechtsberatung ist in Deutschland durch das Rechtsdienstleistungsgesetz streng reglementiert. Rechtsberatung darf nur von dazu befugten Personen, also vor allem Rechtsanwälten vorgenommen werden. Überall da, wo die einfache schematische Anwendung der Datenschutzgrundverordnung nicht ausreichend ist, wird ein Datenschutzbeauftragter, der nicht Rechtsanwalt ist, immer einen Anwalt hinzuzuziehen.

Warum einen Fachanwalt für IT-Recht als Datenschutzbeauftragten?

Das Datenschutzrecht ist beim IT-Recht angesiedelt. Ein Fachanwalt für IT-Recht hat damit durch Erwerb das Fachanwaltstitels nachgewiesen, über besondere theoretische und praktische Kenntnisse zu verfügen. Damit ist ein Fachanwalt besonders geeignet, die Funktion als Datenschutzbeauftragter auszufüllen und kann auch bei komplexen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa Datenschutzfolgeabschätzungen, Korrespondenz mit den Aufsichtsbehörden oder der Erstellung von Verträgen Fachwissen einbringen, so dass in vielen Fällen auf die Hinzuziehung weiterer Spezialisten verzichtet werden kann.

Die Datenmeisterei® - Datenschutz aus einer Hand für Ihr Unternehmen.

Telefon: + 49 (0) 431 530 31 71

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