Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst Rechtsprobleme zwischen Bürgern oder auch Unternehmen, welche keinem Spezialgebiet zugewiesen sind, etwa
- Vertragsrecht,
- Kaufrecht,
- Dienst- und Werkvertragsrecht.
Im zivilrechtlichen Dezernat bearbeiten wir Fragen und Probleme zu allen Schuldverhältnissen: der Begründung, des Inhalts und der Beendigung sowie dem Erlöschen von Verträgen, bei Vertragsstrafen sowie Rücktritt und Widerruf bei Verbraucherverträgen. Wir beraten Sie zu allen Fragen von Forderungen, Schuldübernahmen und zu den einzelnen speziellen Vertragsverhältnissen wie Kauf, Tausch, Kauf auf Probe, Wiederkauf, Vorkauf, Verbrauchsgüterkauf, Darlehnsverträgen, Ratenzahlungsverträgen, Schenkung, Miete und Pacht, Sachdarlehen, Dienstverträge, Werkverträge, Vermittlungsverträgen und Mäklerverträgen.
Ferner zu Auftrag und Geschäftsbesorgung, Verwahrung, Bürgschaften, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnissen, Schuldverschreibungen, ungerechtfertigter Bereicherung und wegen unerlaubten Handlungen.
Im Bereich des Forderungsmanagements kümmern wir uns um Ihre offenen Forderungen - damit Ihr Geld auch bei Ihnen ankommt!
Damit stehen wir Ihnen bei sämtlichen allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen und bei der Durchsetzung von Ihren Ansprüchen mit Rat und Tat zur Seite, denn Sie haben ein natürliches Recht auf Recht!