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FAQ Abmahnungen

Rechtsanwalt Erik Wachter Kiel

Wettbewerbs- und Markenrecht

Das Wettbewerbs- und Markenrecht gehört zum Gewerblichen Rechtsschutz und stellt ein rechtliches Spezialgebiet mit vielen Besonderheiten dar. Denn anders als in üblichen Streitigkeiten werden die meisten Angelegenheiten im Eilrechtsschutz mit Abmahnung und Einstweiliger Verfügung entschieden, damit Rechtsverstöße gegen Marken, Kennzeichen, Designrechte, Patentrechte und Sortenschutz genauso wie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effektiv und schnell unterbunden werden können.

Im Wettbewerbsrecht geht es vor allem um Verbraucherschutz und Marktverhalten. Insbesondere der Bereich Werbung ist stark reglementiert. Wir beraten insbesondere Unternehmen bei der Ausgestaltung von Internetseiten, Werbung, geschäftlichen Handlungen, Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Gewinnspielen und zu sonstigen Marktverhaltensregeln sowie bei der Konzeption von Geschäftsmodellen.

Das Wettbewerbsrecht schützt durch seine Marktverhaltensregeln den freien, fairen Wettbewerb unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen. Dies bedeutet, dass Unternehmen sich an die Marktverhaltensregeln halten müssen, um keine unlauteren Handlungen zu begehen.

Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sind häufig unlautere Wettbewerbshandlungen und werden häufig von Mitbewerbern oder Wettbewerbs/Verbraucherzentralen gerügt und abgemahnt.

Dies betrifft nicht nur Händler, sondern im besonderen Maße auch Ärzte, Heilpraktiker und den Vertrieb von Arzneimitteln. Durch das Heilmittelwerberecht und Lebensmittelrecht sind besonders strenge Anforderungen an Außendarstellung und Werbung für Produkte und Dienstleistungen zu stellen.

Uns werden im Wettbewerbsrecht immer wieder Abmahnungen mit Verstößen gegen das Widerrufsrecht, die Anbieterkennzeichnung (Impressum), die Preisangabenverordnung, das Textilkennzeichnungsgesetz, die Buchpreisbindung u.a. vorgelegt. Insgesamt gibt es im Onlinebereich ca. 900 Gesetze, die von Anbietern im geschäftlichen Verkehr – wozu auch private Verkäufer, die einen gewissen Umfang an Verkaufsaktivitäten entfaltet haben – gehören.

Wir beraten im Kennzeichenrecht nicht nur bei deutschen und europäischen Marken- und Designanmeldungen und führen diese für Sie durch, sondern betreuen auch angemeldete Schutzrechte und helfen Ihnen, eigene Schutzrechte durchzusetzen oder Ansprüche aufgrund Schutzrechtsverletzungen - etwa nach Abmahnung oder nach ergangener einstweiliger Verfügung – abzuwehren. Hinsichtlich der erheblichen rechtlichen Konsequenzen, die eine Kennzeichenrechtsverletzung nach sich ziehen kann, ist eine Markenberatung durch den Fachmann häufig sinnvoll – und gar nicht mal teuer.

Im Designrecht beraten wir nicht nur zur Schutzrechtserlangung, sondern übernehmen auch die Vertretung in möglichen Verletzungs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren.

Nicht nur aufgrund der vielen Überschneidungen zum Gebiet des IT-Rechts, sondern auch aufgrund des absolvierten Fachanwaltslehrganges für Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Rechtsanwalt Wachter gerne mit seinem Wissen und seiner Erfahrung zur Seite.

Telefon: + 49 (0) 431 530 31 71

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